Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz korrekt umsetzen
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Rassismus, Diskriminierung oder vorsätzliches Fehlverhalten – das sind Verstöße, die ein möglicher Whistleblower in einem Unternehmen zum Beispiel aufdecken kann. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden. Gleichzeitig sollen Hinweisgeber (engl. „Whistleblower") sowie unterstützende Vermittler vor zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen besser geschützt werden.
Künftig müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz alle Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern eine interne, vertrauliche Meldestelle anbieten, die es hinweisgebenden Personen ermöglicht, Verstöße und Missstände zu melden – und dabei deren Identität schützt.
Sind Sie und Ihr Unternehmen auf die Einführung vorbereitet? Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen korrekt umsetzen, welche Fristen, Voraussetzungen und Lösungen es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Whitepaper.